Eigene Definition der Lokalisierung: Probenahmestellen sind für die Durchführung einer systemischen Untersuchung nach Trinkwasserverordnung notwendig.
Gründe zum Festlegen der Probenahmestellen, beispielsweise:
– Nachweis der Einhaltung von rechtlichen Anforderungen
– Vergleichbarkeit der Ergebnisse über die Zeit
– Minimierung des Aufwands bei der Trinkwasseranalyse
– Positionierung der Probenahmeventile vor Baubeginn
Leistungen im Rahmen der Lokalisierung:
– Systematische Analyse des Trinkwassersystems
– Identifikation des Gefährdungspotenzials
– Absprache mit den Behörden
– Festlegen der Probenahmestellen
– Dokumentation der Probenahmestellen
Notwendige Betrachtungen sind unter anderem:
● Wasserhausanschluss
● Aufbereitungsanlagen
● Verteilleitungen
● Steigleitungen
● Anbindeleitungen
● Zirkulationsleitungen
● Entnahmestellen
Einsatzgebiete und Umgebung:
– Ampfing 84539, Landkreis Mühldorf
– Mühldorf 84453, Landkreis Mühldorf
– Waldkraiburg 84478, Landkreis Mühldorf
– Schwindegg 84419, Landkreis Mühldorf
– Buchbach 84428, Landkreis Mühldorf
– Dorfen 84405, Landkreis Erding
– Taufkirchen 84416, Landkreis Erding
– München 80335, Landkreis München
Gerne beraten wir Sie diesbezüglich.